Informationen zur Coronavirus-Infektion
Liebe Patienten,
Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen, die unsere Patienten mit Erkältungsbeschwerden momentan an uns stellen:
1. Welche Patienten werden beim Hausarzt auf COVID-19 getestet?
Die Indikationen, bei denen wir in unserer Praxis Abstrichtests auf COVID-19 durchführen dürfen, wurden aufgrund der Zunahme der Infektionszahlen deutlich erweitert:
- Patienten, die nach ärztlichem Ermessen eine coronatypische Beschwerdesymptomatik aufweisen (z.B. Erkältungsbeschwerden)
- Beschäftigte in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen (Die Testfrequenz wurde reduziert: Die Beschäftigten haben im Zeitraum vom 26.10.2020 bis zum 23.12.2020 Anspruch auf 3 Abstrichuntersuchungen pro Person – der Zeitpunkt der Testungen ist von den Anspruchsberechtigten frei wählbar)
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten, wenn sie nicht bereits am Flughafen getestet wurden (die Risikogebiete werden vom auswärtigen Amt festgelegt. Die aktuellen Risikogebiete (Ausland) finden Sie hier, die aktuellen Risikogebiete (Inland) finden Sie hier (beide Angaben/Links ohne Gewähr!).
- Menschen, die einen Risikohinweis durch die Corona-Warn-App erhalten haben
- Menschen, die in den letzten 10 Tagen mindestens 15 Minuten engen Kontakt mit einem Infizierten hatten
- Menschen, die über längere Zeit in räumlicher Nähe zu Infizierten waren, z.B. bei Feiern, gemeinsamem Sport in Innenräumen, etc.)
Bitte beachten Sie, dass wir aus Kapazitätsgründen Testabstriche ausschließlich in den sechs oben genannten Fällen und ausschließlich bei Patienten durchführen, die bei uns in Behandlung sind.
Zur Kontaktaufnahme melden Sie sich bitte telefonisch (02305/20304), per email (praxis@drknorr-castrop.de) oder per Fax (02305/542464) in unserer Praxis, wir helfen Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen zu unseren Praxisabläufen finden Sie hier: Coronavirus-Krise – Praxisabläufe und Sicherheitsstandards
2. Wer und wo wird außerdem getestet?
Nach wie vor dürfen beschwerdefreie Personen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getestet werden.
Dies gilt insbesondere bei Wunsch-Testungen ohne medizinische Begründung. Diese Testungen können von unserer Praxis durchgeführt werden, die Kosten müssen aber den getesteten Personen in Rechnung gestellt werden.
Allerdings können die Gesundheitsämter bei beschwerdefreien Personen in bestimmten Fällen COVID-19 Testuntersuchungen durchführen:
- Das Gesundheitsamt kommt auf Sie zu, weil die COVID-19-Erkrankung bei einer Person gemeldet wurde, zu der Sie Kontakt hatten.
- Das Gesundheitsamt veranlasst Reihentestungen, weil die 7-Tage-Inzidenz 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner überschritten hat
- Sie erfahren, daß eine Person, zu der Sie Kontakt hatten, positiv auf COVID-19 getestet wurde. Dann sollten Sie Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen (die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes nach PLZ finden Sie unter folgender Website: https://tools.rki.de/plztool/).
- Testungen bei Personen, die in Pflegeeinrichtungen (z.B. „Altenheime“) aufgenommen werden sollen (Kontakt-email Gesundheitsamt: pflegeanmeldung@kreis-re.de).
Darüberhinaus werden auch Testungen durchgeführt bei Mitarbeitern und Bewohnern in medizinischen Einrichtungen (z.B. Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen, Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken etc.). Diese Testungen werden von den Trägern der jeweiligen Einrichtung selbst durchgeführt.
3. Welche Symptome können auf eine COVID-19-Infektion hinweisen?
Meistens:
- Fieber
- allgemeine Abgeschlagenheit und Müdigkeit
- Husten, produktiv und unproduktiv
- Luftnot
Gelegentlich:
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Schnupfen (Rhinitis)
- Riechstörung (Anosmie)
- Durchfall (Diarrhoe)
selten:
- Halsschmerzen
4. Mir wurden von Ihrer Praxis Quarantäne und Schutzmaßnahmen empfohlen. Was war das alles nochmal genau?
- Bleiben Sie zu Hause und meiden Sie Kontakt mit Fremden. Erlaubt ist Kontakt mit den Menschen, mit denen Sie ohnehin in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Auch zu diesen sollten Sie – soweit möglich – einen Abstand von etwa 2m halten.
- Es sollte – soweit möglich – keine weitere Person mit Ihnen im Zimmer schlafen. Falls unvermeidlich, versuchen Sie, mindestens einen Meter Abstand zu Ihrem Nächsten zu halten.
- Waschen Sie häufig die Hände mit Wasser und Seife (ca. 2 Minuten – z.B. dabei im Kopf zweimal „Happy Birthday“ singen).
- Fassen Sie möglichst nicht mit den Händen ins Gesicht.
- Husten/Niesen Sie mit einem Taschentuch vor Mund und Nase, danach entsorgen Sie es im verschließbaren Abfalleimer; oder husten/niesen Sie in die Armbeuge.
- Sie sollten möglichst dauerhaft eine Atemschutzmaske tragen, die Mund und Nase abdeckt. Falls Sie die Maske nicht tolerieren oder keine Maske verfügbar ist, Mund und Nase beim Husten oder Niesen mit Papiertüchern oder Taschentüchern bedecken (anschließend entsorgen).
- Mehrmals täglich 10 Minuten Stoßlüften senkt die Virenzahl in der Luft und beugt dem Austrocknen der Schleimhäute von Nase und Mund vor.
- Lassen Sie sich in Drogerie-Discountern oder Apotheken – soweit verfügbar – Händedesinfektionsmittel mit viruzider Wirkung (Gel oder Spray auf Alkoholbasis) besorgen: Ihre Kontaktpersonen sollten nach jeder Art von Kontakt mit Ihnen oder Ihrer unmittelbaren Umgebung sowie beim Verlassen Ihres Zimmers eine Händedesinfektion durchführen (3ml Lösung auf die Handflächen, mind. 30 Sekunden einreiben).
5. Es wurde öffentlich mehrfach die Pneumokokkenschutzimpfung empfohlen. Sollte ich das machen?
Die Impfung ist auch in der jetzigen Situation nicht für jeden Menschen sinnvoll. Sie bietet auch keinerlei Zusatzschutz vor einer eventuellen Corona-Infektion!
Lediglich die Menschen, für die die Impfung ohnehin (wie schon seit Jahren) empfohlen wird, sollten momentan besonders auf einen vollständigen Immunschutz achten, um zusätzliche Infektionsbelastungen wie eine Lungenentzündung durch Pneumokokken zu vermeiden.
Auf Nachfrage checken wir natürlich gerne zur Sicherheit Ihren Impfstatus. Da wir aber bei allen Patienten ohnehin konsequent auf einen vollständigen Impfstatus achten und Ihnen alle erforderlichen Impfungen zeitnah anbieten, ist es sehr unwahrscheinlich, daß bei Ihnen eine Pneumokokkenimpfung erforderlich ist – es sei denn, Sie gehören bislang zu den „Impfverweigerern“ und haben sich nun umentschieden.