Videosprechstunde, Abstrichuntersuchung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:

Zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („AU’s“) ist grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung erforderlich (§4 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie).

Gleichzeitig sind wir aber auch weiterhin gehalten, Kontakte von potentiell infektiösen Patienten mit anderen Patienten in unseren Praxisräumen möglichst zu vermeiden. Deshalb bieten wir die für eine AU-Bescheinigung erforderliche Untersuchung auch als Videosprechstunde an, wenn dies nach ärztlichem Ermessen vertretbar ist.

Nach den aktuell geltenden Richtlinien ist eine AU auch nach telefonischer Beratung möglich, wenn die Videosprechstunde nicht verfügbar ist.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns (per telefon oder email) fragen unsere Arzthelferinnen nach einem standardisierten Abfrageschema Ihre Symptome genau ab. Nach Vorlage beim Arzt melden wir uns dann bei Ihnen zurück und informieren Sie, ob ein persönliches Erscheinen in unserer Infektionssprechstunde erforderlich ist, oder ob eine Behandlung per Videosprechstunde oder telefonisch möglich ist.

2. Videosprechstunde

Die Videosprechstunde erfolgt über einen RedConnect-Zugang. Dieser Anbieter ist von der kassenärztlichen Vereinigung zertifiziert, und die Nutzung dieses Videoportals ist datenschutzrechtlich speziell abgesichert.

Für die Videosprechstunde benötigen wir lediglich Ihre email-Adresse.

Sie benötigen einen internetfähigen PC oder Smartphone mit Kamera.

Sie bekommen rechtzeitig vor Beginn des Videotermins einen Internetlink mit einem Code per email zugeschickt. Im Anhang der email findet sich eine Datenschutzerklärung, bitte füllen Sie diese aus und schicken Sie sie an unsere email praxis@drknorr-castrop.de. Alternativ können Sie die Erklärung auch während der Videokonferenz ins Bild halten und wir archivieren sie per Screenshot.

Klicken Sie einige Minuten vor dem vereinbarten Termin einfach auf den Internetlink aus der email und erlauben Sie die Nutzung des Dienstes und der Kamera. Dann kann es losgehen.

3. Ablauf der Abstrichuntersuchung auf COVID-19

Sollte bei Ihnen aufgrund von Ihres Beschwerdebildes ein persönliches Erscheinen in unserer Infektionssprechstunde erforderlich sein, wird von uns auch der Abstrich vorgenommen.

Bei einer Behandlung per Videosprechstunde können Sie den Abstrich selbst durchführen oder von einem Angehörigen in Ihrer häuslichen Gemeinschaft durchführen lassen. Eine ausführliche Video-Anleitung zum Selbstabstrich finden Sie hier.

Das Teströhrchen können Sie in unserer Praxis einreichen, und wir veranlassen die erforderliche Untersuchung auf COVID-19.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte in unserer Praxis, wir beraten Sie gerne!