Videosprechstunde, Abstrichuntersuchung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Zurück Videosprechstunde, Abstrichuntersuchung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen 1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („AU’s“) ist grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung erforderlich (§4 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie). Gleichzeitig sind wir aber auch weiterhin gehalten, Kontakte von potentiell infektiösen Patienten mit anderen Patienten in unseren Praxisräumen möglichst zu vermeiden. Deshalb bieten wir die für eine AU-Bescheinigung erforderliche Untersuchung auch als Videosprechstunde an, wenn dies […]